Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der easyRent GmbH für den Mietpark
Stand: Mai 2026
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der easyRent GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern der Vermieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen sowie an Unternehmen.
§2 Mietgegenstände
- Vermietet werden insbesondere:
- Minibagger,
- Radlader,
- Anhänger,
- kleine Baumaschinen,
- Baugeräte,
- Zubehör und Anbaugeräte.
- Der genaue Mietumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag oder der Rechnung.
§3 Vertragsabschluss
- Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Übergabe des Mietgegenstands oder Rechnungsstellung zustande.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe von Mietgegenständen bei offenen Forderungen oder unbezahlten Rechnungen zu verweigern.
- Offene Rechnungen aus vorherigen Mietverhältnissen berechtigen den Vermieter zur sofortigen Zurückbehaltung weiterer Vermietungen.
§4 Mietdauer und Betriebsstunden
- Die Mietdauer beginnt mit Übergabe des Mietgegenstands und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
- Ein Arbeitstag umfasst maximal 8 Betriebsstunden.
- Werden mehr als 8 Betriebsstunden pro Arbeitstag genutzt, werden die zusätzlichen Betriebsstunden gesondert gemäß aktueller Preisliste berechnet.
- Maßgeblich für die Abrechnung ist ausschließlich der Betriebsstundenzähler des jeweiligen Geräts.
§5 Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Vermietungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu verweigern.
- Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
§6 Übergabe und Rückgabe
- Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf sichtbare Schäden und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
- Der Zustand des Mietgegenstands wird bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.
- Der Mietgegenstand ist gereinigt, vollständig und mit vollem Tank zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Fehlmengen bei Kraftstofffüllungen werden mit dem aktuellen Dieselpreis zuzüglich eines Aufschlags von 100 % berechnet.
- Der Vermieter ist berechtigt, Reinigungs-, Betankungs- und Entsorgungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§7 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich:
- den Mietgegenstand sachgemäß und schonend zu behandeln,
- sämtliche Sicherheits- und Bedienvorschriften einzuhalten,
- den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des Mietgegenstands:
- dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung verfügt,
- dass er berechtigt ist, das jeweilige Gerät zu führen oder zu bedienen,
- dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Bei Abholung eines Anhängers verpflichtet sich der Mieter:
- ein geeignetes Zugfahrzeug mit ausreichender Anhängelast bereitzustellen,
- über die erforderliche Fahrerlaubnis/Führerscheinklasse zu verfügen.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe des Mietgegenstands zu verweigern, wenn Zweifel an der sicheren Nutzung, Transportfähigkeit oder Fahrerlaubnis bestehen.
§8 Schäden und Haftung
- Schäden an Mietgegenständen werden bei Rückgabe dokumentiert und dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt, soweit diese während der Mietdauer entstanden sind.
- Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für:
- Beschädigungen,
- Verlust,
- Diebstahl,
- unsachgemäße Nutzung,
- Überlastungsschäden.
- Reparaturkosten, Ausfallzeiten sowie Wertminderungen können gesondert berechnet werden.
- Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
§9 Nutzung und Weitergabe
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
- Der Einsatz der Mietgegenstände außerhalb Deutschlands bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§10 Kündigung
- Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn:
- Zahlungsrückstände bestehen,
- der Mietgegenstand unsachgemäß verwendet wird,
- Sicherheitsvorschriften missachtet werden.
- Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Mietgegenstand unverzüglich zurückzugeben.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der easyRent GmbH.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
