Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der easyRent GmbH für den Mietpark

Stand: Mai 2026

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der easyRent GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern der Vermieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen sowie an Unternehmen.

§2 Mietgegenstände

  1. Vermietet werden insbesondere:
    • Minibagger,
    • Radlader,
    • Anhänger,
    • kleine Baumaschinen,
    • Baugeräte,
    • Zubehör und Anbaugeräte.
  2. Der genaue Mietumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag oder der Rechnung.

§3 Vertragsabschluss

  1. Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Übergabe des Mietgegenstands oder Rechnungsstellung zustande.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe von Mietgegenständen bei offenen Forderungen oder unbezahlten Rechnungen zu verweigern.
  3. Offene Rechnungen aus vorherigen Mietverhältnissen berechtigen den Vermieter zur sofortigen Zurückbehaltung weiterer Vermietungen.

§4 Mietdauer und Betriebsstunden

  1. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe des Mietgegenstands und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
  2. Ein Arbeitstag umfasst maximal 8 Betriebsstunden.
  3. Werden mehr als 8 Betriebsstunden pro Arbeitstag genutzt, werden die zusätzlichen Betriebsstunden gesondert gemäß aktueller Preisliste berechnet.
  4. Maßgeblich für die Abrechnung ist ausschließlich der Betriebsstundenzähler des jeweiligen Geräts.

§5 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Vermietungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu verweigern.
  3. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

§6 Übergabe und Rückgabe

  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf sichtbare Schäden und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
  2. Der Zustand des Mietgegenstands wird bei Übergabe und Rückgabe dokumentiert.
  3. Der Mietgegenstand ist gereinigt, vollständig und mit vollem Tank zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Fehlmengen bei Kraftstofffüllungen werden mit dem aktuellen Dieselpreis zuzüglich eines Aufschlags von 100 % berechnet.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, Reinigungs-, Betankungs- und Entsorgungskosten gesondert in Rechnung zu stellen.

§7 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich:
    • den Mietgegenstand sachgemäß und schonend zu behandeln,
    • sämtliche Sicherheits- und Bedienvorschriften einzuhalten,
    • den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
  2. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des Mietgegenstands:
    • dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung verfügt,
    • dass er berechtigt ist, das jeweilige Gerät zu führen oder zu bedienen,
    • dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
  3. Bei Abholung eines Anhängers verpflichtet sich der Mieter:
    • ein geeignetes Zugfahrzeug mit ausreichender Anhängelast bereitzustellen,
    • über die erforderliche Fahrerlaubnis/Führerscheinklasse zu verfügen.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe des Mietgegenstands zu verweigern, wenn Zweifel an der sicheren Nutzung, Transportfähigkeit oder Fahrerlaubnis bestehen.

§8 Schäden und Haftung

  1. Schäden an Mietgegenständen werden bei Rückgabe dokumentiert und dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt, soweit diese während der Mietdauer entstanden sind.
  2. Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für:
    • Beschädigungen,
    • Verlust,
    • Diebstahl,
    • unsachgemäße Nutzung,
    • Überlastungsschäden.
  3. Reparaturkosten, Ausfallzeiten sowie Wertminderungen können gesondert berechnet werden.
  4. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

§9 Nutzung und Weitergabe

  1. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
  2. Der Einsatz der Mietgegenstände außerhalb Deutschlands bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§10 Kündigung

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn:
    • Zahlungsrückstände bestehen,
    • der Mietgegenstand unsachgemäß verwendet wird,
    • Sicherheitsvorschriften missachtet werden.
  2. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Mietgegenstand unverzüglich zurückzugeben.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der easyRent GmbH.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.